WiYou.de – Ausgabe 5/2022

Du bist noch jung, was hast du schon mit rechtlichen Dingen zu tun? Mehr als du vielleicht denkst. Das zeigen dir WiYou.de und das Jugendrechtshaus Erfurt mit den Rechtsgeschichten. Dieses Mal geht´s um die Frage: Wie erkenne ich Falschgeld? Vorsicht Falschgeld Georg ist einkaufen. Als er mit seinem Einkaufswagen an der Kasse steht und mit dem Einpacken beginnt, sieht er imAugenwinkel, wie die Verkäuferin stutzig auf den eben ausgehändigten 100EuroSchein blickt. Sie holt einen Prüfstift heraus und bemalt das Geld. Ein Geldprüfstift ist dafür da, bestimmte Merkmale im Schein sichtbar zu machen und Falschgeld zu entlarven. Georg fragt verdutzt: ,,Stimmt etwas nicht?“ ,,Das hier ist Falschgeld. Ich muss leider die Polizei verständigen. Warten Sie bitte hier.“, antwortet sie. Als Georg beteuert, dass er davon nichts gewusst habe, sagt sie: ,,Das glaube ich Ihnen. Trotzdem bin ich verpflichtet, die Polizei zu informieren.“ In seiner Aufregung fängt Georg an zu recherchieren. Was ist Falschgeld? Von Falschgeld spricht man bei Geldscheinen und Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel imitieren sollen und nicht von der jeweiligen Zentralbank autorisiert sind. Dem arglosen Inhaber soll der Wert von echtemGeld vorgetäuscht werden. Falschgeld wird auch „Blüten“ genannt. Wenig später ist Georg mit der Polizei imGespräch. Diese bestätigt das Vorliegen von Falschgeld und klärt Georg über die Rechtsfolgen auf. Die Geldfälschung gilt in Deutschland als ein Unterfall der Urkundenfälschung und ist verankert in § 146 StGB, in dessen Absatz 1 es heißt: WiYou . Wirtschaft und Du . Ausgabe 52022 Foto: Marco2811 stock.adobe.com Stadtleben 24 EuroScheinen oder Münzen kann man sich auch an die Filialen der Bundesbank wenden. Einen Ersatz – also echtes Geld statt der Blüten – bekommen sie nicht. Wenn man merkt, dass man Falschgeld angeboten bekommt, sollte man sofort die Polizei rufen oder zur nächsten Polizeidienststelle gehen, empfiehlt das BKA. Da Georg nicht wusste, dass der 100EuroSchein gefälscht war und er auch nicht weiß, woher und von wem er den Schein erhalten hat, hat er sich nicht nach § 146 StGB strafbar gemacht. Um einen Schein auf seine Echtheit zu prüfen, gehst du in 3 Schritten vor: 1. Fühle über die Scheine. Das Papier echter Euro Banknoten besteht aus Baumwolle. Ihre Oberfläche fühlt sich griffig und fest an. Du kannst fühlen, dass der Aufdruck an einigen Stellen des Scheines dicker wird. 2. Mache den Lichttest. Legale Banknoten sind mit einem Wasserzeichen versehen, das sich schwach erkennen lässt, wenn du den Schein gegen Licht hältst. Das Wasserzeichen enthält entweder Motiv und Wertzahl oder das Porträt der mythologischen Gestalt Europa. Zusätzlich wird im Licht ein Sicherheitsfaden erkennbar. 3. Kippe die Geldscheine. Jede Banknote ist auf der Vorder und Rückseite mit einem Hologramm oder einem Farbwechsel versehen. Bewegst du den Schein leicht hin und her, erkennst du es. (JRH/ba) „Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. Geld in der Absicht nachmacht, dass es als echt in Verkehr gebracht oder dass ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, dass der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird, 2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder 3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.“ Das unbewusste Zahlen mit Falschgeld ist nicht strafbar. Das Bundeskriminalamt (BKA) sagt: „Wenn ein Kunde die Fälschung selbst nicht erkannt hat, handelt er nicht mit dem Vorsatz der Falschgeldverausgabung. Der Herausgeber macht sich in diesem Fall nicht strafbar.“ Pech hat der Betroffene allerdings, was den Gegenwert seiner Blüten anbelangt. Diese werden von der Polizei eingezogen und somit geht für ihn auch der Geldwert verloren. Ersatz kann man nur von der Person fordern, die das Falschgeld verbreitet hat – und das nur dann, wenn man es ihr nachweisen kann. Wenn Verbraucher befürchten, dass sie gefälschte Banknoten oder Münzen erhalten haben, können sie das Geld bei ihrer Bank überprüfen lassen. Bei

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